Vorgegebene Ausholzung des „Lux-Waldes“

Durch die Forstbehörde wurde festgestellt, dass eine Ausholzung des sogenannten „Lux-Waldes“ im Bereich zwischen der Münchendorferstraße, der Heidesiedlung und dem Radweg entlang des Neubaches notwendig ist. Daher sind im heurigen Herbst und Winter in diesem Bereich des Gemeindewaldes Fällungsmaßnahmen geplant.
Zur Herstellung der Verkehrssicherheit entlang der Straßen und Wege müssen auf Grund der Haftungsbestimmungen Fällungen durchgeführt werden, da zahlreiche Bäume im Gefährdungsbereich bereits abgestorben sind beziehungsweise sich im Absterben befinden. Leider bleibt auch dieser Waldbestand nicht vom Eschensterben verschont und diese Maßnahmen sind daher unbedingt erforderlich.
Gleichzeitig mit diesem Sicherheitsschnitt soll auch die gesamte Waldparzelle auf einer Fläche von ca. 5 ha durchforstet werden. Im Zuge der Durchforstung werden abgestorbene, absterbende und kränkelnde Bäume aus dem Bestand entnommen und qualitativ bessere, stabile und vitale Bäume durch die Entnahme von Bedrängern in ihrer weiteren Entwicklung gefördert. Es handelt sich somit um einen Pflegeeingriff zur Erzielung vitaler und stabiler Waldbestände und auch zur Verjüngungseinleitung. Nachpflanzungen werden erfahrungsgemäß nicht erforderlich sein, da sich durch die helleren Lichtverhältnisse Naturverjüngung der Laubgehölze etablieren wird.
Für die Holzarbeiten müssen Rückegassen angelegt werden, die dann von den Forstmaschinen befahren werden. Durch das ausschließliche Befahren dieser Rückegassen kommt es im übrigen Waldbestand zu keinen Boden- und Bestandsschäden beziehungsweise zu keiner Bodenverdichtung.
Die Arbeiten werden von den Organen des NÖ Forstaufsichtsdienstes fachlich begleitet.
Während der Holzerntemaßnahmen müssen die Wege in diesem Waldbereich gesperrt werden, ein Betreten ist daher in dieser Zeit verboten.
Wir bitten schon im Vorhinein für ihr Verständnis.