Derzeit können für folgende beim BMI registrierte Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgegeben werden:
Um ein Volksbegehren zu unterstützen, haben Sie in jeder österreichischen Gemeinde sowie jedem Magistratischen Bezirksamt die Möglichkeit nach Vorlage eines Lichtbildausweises persönlich zu den Parteiverkehrszeiten, oder auch online (mittels „Bürgerkartenumgebung“ insbesondere per „Handysignatur“, eine Unterschrift zu leisten. Wer kann eine Unterstützungserklärung abgeben?
Der/die Unterstützungswillige muss: 1. die Österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, 2. in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein (auch AuslandsösterreicherInnen) und 3. das 16. Lebensjahr vollendet haben
Wichtig: Sollte es zu einem Volksbegehren kommen, zählt Ihre Unterstützungserklärung bereits zum Gesamtergebnis des Volksbegehrens, d.h. Sie dürfen im Eintragungszeitraum nicht noch einmal unterschreiben.