Für untenstehende Volksbegehren können jederzeit Unterstützungserklärungen abgegeben werden. Um ein Volksbegehren zu unterstützen, haben Sie in jeder österreichischen Gemeinde sowie jedem Magistratischen Bezirksamt die Möglichkeit nach Vorlage eines Lichtbildausweises persönlich zu den Parteiverkehrszeiten oder auch online mittels „Handysignatur“ eine Unterschrift zu leisten.
Wer kann eine Unterstützungserklärung abgeben? Der/die Unterstützungswillige muss: 1. die Österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, 2. in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein (auch AuslandsösterreicherInnen) und 3. das 16. Lebensjahr vollendet haben
Wichtig: Sollte es zu einem Eintragungszeitraum für Volksbegehren kommen, zählt Ihre Unterstützungserklärung bereits zum Gesamtergebnis des Volksbegehrens, d.h. Sie können im Eintragungszeitraum nicht noch einmal unterschreiben!