Gelb-Blink-Modus bei Ampelregelung B 15a/Gutenhoferstraße in der Nacht abgelehnt

Im Zuge der Sperre der Eisenbahnkreuzung Ebergassingerstraße wurde seitens der Gemeindevertretung die Errichtung der Ampel B 15a/Gutenhoferstraße erwirkt. Diese Ampel hat sich mittlerweile sehr gut bewährt, wird von der Bevölkerung sehr gut akzeptiert und trägt wesentlich zur Verkehrssicherheit im gegenständlichen Kreuzungsbereich bei.

Es wurde schon mehrmals aus der Bevölkerung an Bürgermeister Ernst Wendl der Wunsch herangetragen, diese Ampel in den verkehrsarmen Nachtstunden auf den Gelb-Blink-Modus zu schalten. Die Marktgemeinde Himberg hat diesen Wunsch aus der Bevölkerung aufgenommen und im Auftrag des Bürgermeisters daher auch ein entsprechendes Ansuchen an die Verkehrsbehörde gestellt.

Die Verkehrsbehörde (BH Bruck an der Leitha) hat unter Beiziehung des Amtssachverständigen für Verkehrstechnik die Frage des zeitweisen Gelb-Blink-Betriebes gemäß RVS-Richtlinie zwischenzeitlich geprüft. In der RVS-Richtlinie 05.04.31 „Einsatzkriterien“ unter Punkt 5 sind jene Gründe angeführt, unter denen auf einen zeitweisen Gelb-Blink-Betrieb verzichtet werden soll.
Leider treffen hier einige Punkte zu, wie u.a. kein Gelb-Blink-Modus bei Kreuzungen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h bei verkehrsabhängiger Steuerung, sowie bei Straßen mit mehr als einem Fahrstreifen für eine Relation der benachbarten Einmündungen.

Aus diesen Gründen wurde leider nach der verkehrstechnischen Überprüfung von der Verkehrsbehörde (BH Bruck an der Leitha) der Gelb-Blink-Modus in den Nachtstunden bei der gegenständlichen Kreuzung abgelehnt.

Seitens der Gemeindevertretung wird diese Ablehnung der übergeordneten Behörde bedauert, muss aber letztendlich zur Kenntnis genommen werden.